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   OLG München, 06.04.2009 - 1 W 1068/09   

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https://dejure.org/2009,39307
OLG München, 06.04.2009 - 1 W 1068/09 (https://dejure.org/2009,39307)
OLG München, Entscheidung vom 06.04.2009 - 1 W 1068/09 (https://dejure.org/2009,39307)
OLG München, Entscheidung vom 06. April 2009 - 1 W 1068/09 (https://dejure.org/2009,39307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen vormaliger Befassung mit dem Streitstoff als Staatsanwalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 07.02.2007 - 15 W 2/07

    Befangenheit: Frühere Tätigkeit des Richters als Staatsanwalt im

    Auszug aus OLG München, 06.04.2009 - 1 W 1068/09
    Rein subjektive Gründe und Überlegungen der Partei scheiden bei dieser Betrachtung aus (KG Berlin NJOZ 2007, 5010, m.w.N.).
  • BGH, 21.09.2021 - KZB 16/21

    Richterablehnung bei atypischer Vorbefassung

    Dabei wird regelmäßig neben der Vorbefassung das Hinzutreten weiterer objektiver Umstände verlangt, die nach der Bewertung einer vernünftigen Partei Anlass geben, an der Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2014 - IX ZB 65/13, WM 2015, 788 Rn. 12 und vom 2. November 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15, NJW-RR 2017, 187 Rn. 11 f.; OLG München, Beschluss vom 6. April 2009 - 1 W 1068/09, juris Rn. 8; OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 10 W 21/14, juris Rn. 11 - beide Entscheidungen zur Vorbefassung als Staatsanwalt; Bendtsen in Saenger, ZPO, 9. Aufl., § 42 Rn. 16; BeckOK ZPO/Vossler, 41. Ed., § 42 Rn. 16a; Vollkommer in Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 42 Rn. 15 ff.; Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl., § 42 Rn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 4 W 19/17
    Da der Sachverhalt im Rechtsstreit umfassend aufgeklärt werden kann und weil es der Beklagten unbenommen bleibt, etwaige Einwendungen gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der gutachterlichen Feststellungen vorzubringen, begründet eine Vorbefassung mit vergleichbaren Sachverhalten regelmäßig und so auch hier nicht die Besorgnis der Befangenheit (vergl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Dezember 2015, Az. 8 W 66/15, BeckRS 2015, 116902 zur Vorbefassung eines Sachverständigen im Gutachter- und Schlichtungsverfahren; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 06.04.2009, Az. 1 W 1068/09 und KGR Berlin 2007, 410 zur Vorbefassung eines Richters).
  • LG Ingolstadt, 30.06.2022 - 64 O 3216/21

    Keine Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung als Staatsanwalt im

    Dabei wird regelmäßig neben der Vorbefassung das Hinzutreten weiterer objektiver Umstände verlangt, die nach der Bewertung einer vernünftigen Partei Anlass geben, an der Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (vgl. BGH, Beschluss vom 21.09.2021 - KZB 16/21 Rn. 19, BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2014 - IX ZB 65/13, WM 2015, 788 Rn. 12 und vom 2. November 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15, NJW-RR 2017, 187 Rn. 11 f.; OLG München, Beschluss vom 6. April 2009 - 1 W 1068/09, juris Rn. 8; OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 10 W 21/14, juris Rn. 11 - beide Entscheidungen zur Vorbefassung als Staatsanwalt; Bendtsen in Saenger, ZPO, 9. Aufl., § 42 Rn. 16; BeckOK ZPO/Vossler, 41. Ed., § 42 Rn. 16a; Vollkommer in Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 42 Rn. 15 ff.; Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl., § 42 Rn. 28).
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